Allgemeine Lizenzbedingungen ⁿber den Kauf der Software
"DaViDeo fⁿr VHS-Kassetten spezial - nachfolgend "Software" genannt
1. Vertragsgegenstand: Der Herausgeber - die G DATA Software AG - liefert dem Kunden die Software. Der Kunde erhΣlt damit das nicht ⁿbertragbare Recht, die Vertragssoftware in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass die Software jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Kunde im Besitz der Original-Software ist. Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d. h. RAM) geladen oder auf einen Festspeicher (wie z. B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) installiert ist. Ferner ist der Kunde dazu berechtigt, von der erworbenen Software genau eine Kopie zum Zwecke der Datensicherung herzustellen. Dabei stellt der Kunde sicher, dass vorhandene Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke beim VervielfΣltigen unverΣndert und vollstΣndig ⁿbernommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt sowie die dazugeh÷rige Dokumentation nicht an Dritte weiterzuverΣu▀ern;
dies gilt nicht fⁿr den Fall, dass im Zuge der ▄bertragung des gesamten Betriebs das Produkt als Teil des Betriebsverm÷gens an einen Dritten verΣu▀ert wird. Der Herausgeber liefert das Produkt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Der Einsatz der Software in Online-Diensten ist nur mit einer ausdrⁿcklichen Genehmigung des Herausgebers zulΣssig.
2. Bezahlung: Der Rechnungsbetrag ist unverzⁿglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zu leisten. Bis zur vollstΣndigen Entrichtung des Rechnungsbetrags verbleibt das Produkt im Eigentum des Herausgebers.
3. GewΣhrleistung: Der Herausgeber ⁿbernimmt die GewΣhrleistung dafⁿr, dass die ⁿberlassene Software verwendbar im Sinne der vorhandenen Programmspezifikation ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht m÷glich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschlie▀en. Fⁿr die vollstΣndige Fehlerfreiheit der Programme kann daher keine GewΣhrleistung ⁿbernommen werden. Insbesondere ⁿbernimmt der Herausgeber keine GewΣhr dafⁿr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genⁿgen.
Voraussetzung fⁿr die GewΣhrleistung ist die vertragsgemΣ▀e Nutzung. Die GewΣhrleistungsfrist beginnt mit der ▄bergabe der Software an den Kunden. Fehler in der Software, also Abweichungen von der festgelegten Programmspezifikation, werden vom Herausgeber beseitigt, sofern die Verwendbarkeit der Software im Sinne der Programmspezifikation erheblich beeintrΣchtigt ist.
4. Haftung: Fⁿr FolgeschΣden, die auf die Ergebnisse der Software zurⁿckzufⁿhren sind, wird keinerlei Haftung ⁿbernommen.
5. Nebenabreden: Nebenabreden und VertragsΣnderungen bedⁿrfen zu ihrer Gⁿltigkeit der Schriftform.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berⁿhrt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im ⁿbrigen nicht. Der Gerichtsstand fⁿr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zustΣndige Gericht in Bochum.
Wichtig!
Mit Installation der Software erkennt der Kunde diese Allgemeinen Lizenzbedingungen an.